Energieausweis erstellen
"Wieviel (Heiz-)Energie verbraucht mein Haus?"
Diese Frage beantwortet der Energieausweis. Er bescheinigt den durchschnittlichen Energieverbrauch eines Gebäudes und dient zum Vergleich mit anderen Gebäuden.
Gemäß "Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG 2012)"(1) muss bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf eines Gebäudes ein Energieausweis vorgelegt und auch übergeben werden.
Unsere Leistungen
- Erstellung Energieausweis für Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und Wohnungen.
- Kostenfreies Erstgespräch
- Fixkostenangebot
Erfordernisse
- Bauplan, Einreichplan der Immobilie
- Begehungstermin vor Ort, sofern notwendig
E-Mail:
Mobil:
+43 664 537 09 60
Zu beachten:
- Der Energieausweis darf nicht älter als 10 Jahre sein.
- Die Information über den energietechnischen Zustand des Hauses muss bei Inseraten bereits enthalten sein.
- Ein Energieausweis MUSS übergeben werden. Ein vertraglicher Ausschluss durch Vereinbarung ist nicht gültig.
- Der Energieausweis muss Empfehlungen zur Verbesserung beinhalten.
- Viele Landesregierungen ziehen den Energieausweis zur Vergabe von Wohnbauförderung zurate.
Der Energieausweis ist also eine Art Typenschein für Ihr Haus.
Er beinhaltet wertvolle Informationen, wie
- den Energiebedarf Ihres Gebäudes
- den Wärmeverlust durch einzelne Bauteile und durch die Lüftung
- den Energiegewinn von der Sonne sowie die Heizlast Ihres Gebäudes
Bei einem späteren Umbau oder einer späteren Sanierung des Hauses sind diese Angaben für die Berechnung verschiedenster Maßnahmen sehr wertvoll.